Persönliche Schutzausrüstung (PSA)

Jedes aktive Mitglied der Feuerwehr Waldkirchen hat eine ihm zugeteilte Ausrüstung, die seine Gesundheit schützen soll. Im Einzelnen sind dies bei uns:

Feuerwehrhelm nach DIN EN 443/2008

Zum Schutz vor Kopfverletzungen, in Verbindung mit dem heruntergeklappten Visier zum Schutz vor Splittern bei der technischen Hilfeleistung. Die Feuerwehr Waldkirchen benutzt nach wie vor den Alu-Helm nach DIN, der sich über Jahrzehnte in den deutschen Feuerwehren bewährt hat. In den letzten Jahren wurden alle Kameradinnen und Kameraden mit Helmen vom Typ AL.EX 015 der Firma Colsman ausgestattet. Aufgrund des Werkstoffes Aluminium unterliegen diese Helme keiner beschränkten Nutzungsdauer, sind UV-beständig, vollständig in speziellen Waschmaschinen wasch- und dekontaminierbar und leichter als manch andere Helmtypen. Sämtliche Helme sind mit einem Nackenleder oder einem sogenannten Hollandtuch ausgestattet das nicht nur vor einer Beflammung (z.B. im Atemschutzeinsatz) schützt, sondern auch bei Schlechtwetter gute Dienste leistet.

Feuerschutzhaube

Sie wird für den Einsatz unter Atemschutz getragen, um eine Verbrennung der Hautflächen im Kopf- und Halsbereich zu vermeiden. Die Feuerschutzhauben gibt es in verschiedenen Ausführungen und häufig auch in verschiedenen Kopfgrößen. Eine Feuerschutzhaube muss lang genug sein und im Bereich der Atemschutzmaske dicht abschließen, um Verbrennungen zu verhindern.

Feuerschutzhauben gelten als zusätzliche persönliche Schutzausrüstung und sind beim Atemschutzeinsatz im Innenangriff erforderlich.

Feuerwehrüberjacke nach EN 1149-5:2008; EN 469:2005

Die Schutzkleidung soll sowohl die Hitze von außen abhalten als auch den Körper wärmen. Durch fluoreszierende Streifen ist sie am Brandort mit schlechter Sicht und bei Dunkelheit gut erkennbar. Signalfarbe und Beschriftung stellen sicher, dass Feuerwehrleute eindeutig erkannt werden. Alle Aktiven unserer Wehr wurden in den letzten Jahren mit einer Überjacke des Herstellers Texport, Typ Fire Breaker Action ausgestattet.

Die mehrlagigen Feuerwehrüberjacken mit Nässesperre sind vorrangig für den Innenangriff unter Atemschutz gedacht, bei dem mit einer Stichflammenbildung zu rechnen ist.
Sie bieten auch für andere Gefahren einen guten Grundschutz, wie z.B. mechanische Verletzungen, Kälte oder versehentlichen kurzzeitigen Kontakt mit Chemikalien.


Feuerwehrüberjacken gibt es nach HuPF Teil 1 in der sehr weit verbreiteten schwarz-blauen Farbgebung mit gelb-silbernen Reflexstreifen und in der weniger verbreiteten rot-orangen Form mit silbernen Reflexstreifen. Beide Varianten haben eine ausreichende Warnwirkung für die Einsätze im Bereich des öffentlichen Straßenverkehrs. Eine zusätzliche Warnweste muss nicht getragen werden.

Bei längeren Einsätzen in sehr heißen Bereichen besteht die Gefahr des Wärmestaus unter der Kleidung sowie eines zu hohen Anstiegs der Körperkerntemperatur und damit die Gefahr des plötzlichen Kreislaufzusammenbruchs.
Der Name "Feuerwehrüberjacke" ist irreführend, da diese nicht über der Feuerwehrjacke getragen werden soll, sondern an deren Stelle.

 

Feuerwehrhandschuhe nach EN 659

Feuerwehrhandschuhe aus Leder sind für die meisten Feuerwehrtätigkeiten ausreichend. Feuerwehrhandschuhe müssen der DIN EN 659 entsprechen und enthalten eine entsprechende Kennzeichnung auf dem Handschuhmaterial selbst oder innerhalb des Handschuhes auf einem Etikett. Diese Kennzeichnung enthält die Nummer der DIN und das Piktogramm für Feuerwehren.

Fünffinger-Lederhandschuhe erlauben ein hohes Tastgefühl und sind aufgrund ihrer guten Nahtanordnung zum Tragen von Lasten und für viele Tätigkeiten gut geeignet. Sie bieten eine relativ hohe mechanische Beständigkeit.

Für den Innenangriff unter Atemschutz sind diese Handschuhe meistens nicht geeignet, weil sie unter großer Hitzeeinwirkung schrumpfen und den Feuerwehrangehörigen erheblich verletzen können. Ausnahmen bilden Handschuhe aus Spezialleder, die auch bei der Brandbekämpfung im Innenangriff einsetzbar sind, dies ist jedoch der Produkt- und Gebrauchsinformation des Herstellers zu entnehmen. Nicht jeder Feuerwehrhandschuh nach DIN EN 659 ist auch für die Brandbekämpfung im Innenangriff geeignet.

Besteht der Bedarf an anderen Handschuhen bei anderen Risiken, so ist eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen. Anschließend können entsprechende Handschuhe ausgewählt werden.

Handschuhe nach DIN EN 659 sind grundsätzlich auch für die technische Hilfeleistung geeignet, da sie die Mindestanforderung der mechanischen Eigenschaften nach DIN EN 388 mit den Leistungsstufen Abrieb (3), Schnittfestigkeit (2), Weiterreißfestigkeit (3) und Stichfestigkeit (3) erfüllen. Allerdings gibt es wesentlich einfachere und auch preisgünstigere Handschuhe nach DIN EN 388, die für die reine technische Hilfeleistung ohne Hitzeeinwirkung geeignet sind. Wichtig ist, dass diese auch die genannten Leistungsstufen für die mechanischen Eigenschaften erreichen.

 

Feuerwehr-Haltegurt nach DIN

 

Jeder Kamerad ist mit einem Haltegurt ausgerüstet, der als Abseilhilfe verwendet werden kann, in der Regel aber zur Sicherung gegen Absturz z.B. von Leitern genutzt wird.

Für die Absturzsicherung im klassischen Sinn ist auf dem HLF ein Gerätesatz Absturzsicherung vorhanden.

 

Feuerwehrüberhose nach DIN EN 469 oder nach HuPF Teil 4

Feuerwehrüberhosen bieten einen sehr guten Schutz in Gefahrensituationen, wie bei einer möglichen Stichflammenbildung im Innenangriff.
Feuerwehrüberhosen setzen sich durch die Kennzeichnung mit einem senkrecht verlaufenden gelb-silbernen Reflexstreifen bereits äußerlich von den Feuerwehrhosen ab.
Feuerwehrüberhosen nach HuPF Teil 4 gibt es in zwei Varianten mit der Bezeichnung A und B. Die Feuerwehrüberhose vom Typ A ist in der Regel zweilagig aufgebaut und dient als Ergänzung zu einer bereits vorhandenen Hose (z.B. HuPF Teil 2). Die Feuerwehrhose vom Typ B besteht in der Regel aus drei bis vier Lagen und dient als Alternative zum Tragen ohne weitere Hosen. Besonders positiv an den Überhosen sind die Kniepolster, die gerade für den Atemschutzeinsatz von großer Bedeutung sind.

Feuerwehrstiefel

Unterscheidung:

In der DIN EN 15090 „Schuhe für die Feuerwehr“ werden je nach dem Material die folgenden beiden Klassen unterschieden:

Klasse I:

Schuhe aus Leder und anderen Materialien (mit Ausnahme von Vollgummi-oder Gesamtpolymerschuhen)

Klasse II:

Vollgummi oder Gesamtpolymerschuhe

Der Typ 1 ist geeignet für Außeneinsätze sowie Brand- und Waldbrandbekämpfung, es besteht grundsätzlich kein Schutz gegen Durchtritt (F1A), der nur bei einer Kennzeichnung mit F1PA gegeben ist, es besteht kein Zehenschutz und kein Schutz gegen chemische Gefahren.

Der Typ 2 ist für sämtliche Brandbekämpfungs-und Rettungseinsätze geeignet, mit dem Schutz gegen Durchtritt und Zehenschutz, kein Schutz gegen chemische Gefahren.

Der Typ 3 ist für alle Tätigkeiten geeignet, die beim Typ 2 beschrieben sind. Zusätzlich ist hier der Schutz gegen chemische Gefahren gegeben. Hier sind nur Schuhe der Klasse II (Vollgummi oder Gesamtpolymerschuhe) zulässig.

Zusätzlicher Schutz gegen Kettensägenschnitte (Optionale Ausstattung)

Einige Produkte haben neben der Zertifizierung nach EN 15090 gleichzeitig eine nach EN ISO 17249 und weisen somit auch einen gewissen Schutz gegen Kettensägenschnitte auf.